GMS

Kran, Stapler, Hubarbeitsbühnen
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Ihr Partner für Schulungen, Fortbildungen und Unterweisungen
Wir sind für Sie da, ob für eine Ausbildung zum/-r Kranführer(-in), Hubarbeitsbühnenbediener(-in), Gabelstaplerfahrer(-in) oder für die richtige Auswahl von Anschläger jeglicher Art.
Sie oder Ihre Mitarbeiter(-innen) können bei uns in Präsenzunterricht oder auch vor Ort bei Ihnen an unseren Schulungen oder Unterweisungen teilnehmen. Vorteile eine Vorortschulung/-unterweisung sind vielfältig. Keine Anreisezeit oder Fahrtkosten und die praktischen Übungen können an der eigentlichen, gegebenen Einsatzumwelt durchgeführt werden. Die Schulungen bei uns bieten den Vorteil, dass Sie oder Ihre Mitarbeiter(-innen) sich ganz ohne Druck oder Störung auf den Unterricht konzentrieren können.
Sie entscheiden und wir bieten Ihnen die beste Lösung.
Gabelstaplerführer
Gemäß Vorgaben der Berufsgenossenschaft müssen alle, die ein ein Flurförderfahrzeug bedienen, eine Prüfung ablegen. Diese Prüfung beinhaltet sowohl Theorie als auch Praxis. Wir halten uns an die Vorgaben DGUV-Vorschrift 68 sowie 208-004. Wir prüfen mit Ihnen gemeinsam, ob die zukünftigen Gabelstaplerfahrer(-innen) gemäß DGUV geeignet sind.
Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung händigen wir die Fahrerausweise aus. Eine sich jährlich wiederholende Unterweisung ist obligatorisch. Gerne sprechen Sie uns dafür an.
Ausbildung und Beauftragung der Bediener von Hubarbeitsbühnen
Gemäß DGUV-Grundsatz 308-008 dürfen Arbeitgeber nur Personen beauftragen, die
- das 18. Lebenjahr vollendet haben,
- in der Bedienung unterwiesen wurden
- ihre Befähigung nachgewiesen haben.

Die Ausbildung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Nach erfolgreicher Abschlussprüfung erhalten Sie oder Ihre Mitarbeiter(-innen) ein entsprechendes Zertifikat von uns. Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch bei der richtigen Beauftragung.
Ausbildung und Unterweisung von Kranführern
Nach BGV-D6 können Sie nur befähigte Personen für das selbstständige Führen eines Kranes beauftragen, die u.a. eine Befähigung hierzu nachweisen können. Unser Kranlehrgang besteht gemäß den Anforderungen aus einer theoretischen und praktischen Unterweisung. Im Anschluss erhalten Sie den Kranschein. Bei der schriftlichen Beauftragung erhalten Sie selbstverständlich auch unsere Unterstützung.
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